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KOORDINATION VON PLANUNGSWETTBEWERBEN UND MUSTERAUSSCHREIBUNGEN



Voraussetzung für das Gelingen eines Planungswettbewerbes ist eine fachkundige Koordination.

Beim Planungswettbewerb wird von den Teilnehmern ein Vorprojekt verlangt. Damit die Teilnehmer ein Projekt erstellen können, muss die Ausschreibung alle notwendigen Informationen enthalten:
  • die Bedingungen für die Teilnahme (formal-rechtlicher Teil)
  • die klar formulierte Bauaufgabe (inhaltlicher Teil)
  • alle für die Planung notwendigen Parameter und Unterlagen



Der Koordinator achtet darauf, dass alle Teilnehmer gleich behandelt werden, z.B. sollen alle dieselben Informationen zur selben Zeit erhalten. Unsicherheiten müssen im Vorfeld geklärt werden. Um vergleichbare Projekte zu erlangen, müssen die Rahmenbedingungen für die Planung eindeutig sein.

Als Hilfestellung hat die Architektenkammer in Abstimmung mit der Landesverwaltung und dem Gemeindenverband Mustervorlagen für den formal-rechtlichen Teil der Ausschreibung ausgearbeitet. Sie sollen helfen Verfahrensfehler zu vermeiden und ein faires Verfahren garantieren. Für die Abwicklung eines Planungswettbewerbes genügt es aber nicht, diese Vorlagen auszufüllen. Es gehört noch eine Reihe von anderen Aufgaben dazu:
  • Beratung des Auslobers bei der Wahl des Verfahrens
  • Kosten- und Terminplanung des Wettbewerbes
  • Überprüfung der Machbarkeit
  • Formulierung der Bauaufgabe und Ausarbeitung/Aufbereitung aller notwendigen Unterlagen
  • Führung des Wettbewerbssekretariats (der Koordinator ist Anlaufstelle nicht nur für die Teilnehmer sondern für alle Beteiligten am Wettbewerb)
  • Organisation eines Kolloquiums mit den Teilnehmern
  • Vorprüfung der eingelangten Projekte (alle Projekte müssen vor der Beurteilung durch die Jury auf formale und quantitativ messbare Fehler untersucht werden. Die Jury soll sich auf die inhaltliche Bewertung konzentrieren können)
  • Organisation und Assistenz der Jury
  • Organisation einer Ausstellung und Redaktion eines Kataloges (bei öffentlichkeitsrelevanten Projekten)
Um einen Planungswettbewerb abzuwickeln wird Fachwissen vorausgesetzt.
Daher empfiehlt es sich - nicht nur bei komplexen Bauaufgaben - einen erfahrenen Koordinator mit der Abwicklung des Wettbewerbes zu betrauen.
Die Architektenkammer hat es sich zum Ziel gemacht, Auslobern in Wettbewerbsfragen als kompetenter Partner zur Seite zu stehen und bietet einen kostenlosen Beratungsdienst an. Auf Wunsch werden Ausschreibungsunterlagen überprüft und ein Vertreter der Kammer in die Jury nominiert.






Mustervorlagen für PLANUNGSWETTBEWERBE


Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, einen Planungswettbewerb auszuschreiben:

Offener Planungswettbewerb:
alle Wettbewerbsteilnehmer beteiligen sich  mit einem Entwurf am Planungswettbewerb. Die Teilnahme ist offen und erfolgt anonym.

Nicht offener Planungswettbewerb:
in einer Vorauswahl werden anhand von Auswahlkriterien aus den eingelangten Teilnahmeanträgen mindestens 10 Teilnehmer ausgewählt, die sich anschließend anonym mit einem Entwurf am Planungswettbewerb beteiligen.

Geladener Planungswettbewerb:
der Auslober lädt mindestens 5 Planungsteams ein, sich anonym mit einem Entwurf am Planungswettbewerb zu beteiligen

Die Kammer der Architekten stellt für die Ausschreibung von Planungswettbewerben Mustervorlagen zur Verfügung, die zur Vermeidung von Verfahrensfehlern beitragen und allen Beteiligten einen fairen Verfahrensablauf garantieren sollen.

Detailierte Anmerkungen zum Gebrauch der Mustervorlagen finden sie << hier >>

Für die unterschiedlichen Arten von Planungswettbewerben stellen wir die jeweiligen Mustervorlagen zur Verfügung:

Vorlagen für öffentliche Auslober


Einstufiger Planungswettbewerb offen 
   





Einstufiger Planungswettbewerb nicht offen    





Einstufiger Planungswettbewerb geladen    




Vorlagen für private Auslober


Einstufiger offener Planungswettbewerb - gebietsbeschränkt





Einstufiger geladener Planungswettbewerb






Für weitere Informationen steht Ihnen die Kammer der Architekten, Raumplaner, Landschaftsplaner und Denkmalpfleger der Provinz Bozen gerne zur Verüfgung.

Sparkassenstraße 15
I-39100 Bozen
t: +39 0471 971741
f: +39 0471 974546
e: info@arch.bz.it

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