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Abstände von Bauwerken, Bäumen, Lichtöffnungen und Aussichtsfenstern


Distanze per costruzioni, alberi, luci, vedute
(nur in italienischer Sprache verfügbar)
Dr. Edoardo Mori - Richter - Bozen 2005

Aktualisierte Ausführung der Artikel 873 - 908 des Zivilgesetzbuches mit 180 Abbildungen aus dem Werk von Guido Labriola und Vincenzo Rizzi
Diese Veröffentlichung stammt von der Homepage: www.mori.bz.it



Zuständigkeiten bei denkmalgeschützten Gebäuden


Zuständigkeiten der Architekten für Bauwerke von künstlerischem Wert und Restaurierungen
Da es immer wieder zu Unklarheiten und Streitigkeiten führt, wer für die Planung und Bauleitung von Arbeiten an denkmalgeschützten Bauwerken zuständig und kompetent ist, hier ein kleiner unvollständiger Überblick zur Thematik ….
Zusammenfassung siehe << hier >>


Anlagen:
- KÖNIGLICHES DEKRET 23.Oktober 1925 Nr. 2537 Regelung der Ingenieur- und Architektenberufe
- Entscheidung des Staatsrates Nr. 5239/06





Zivilgesetzbuch - CODICE CIVILE -

Italienisches Zivilgesetzbuch (Königliches Dekret vom 16. März 1942, Nr. 262)
Deutsche Ausgabe - Stand: 31. Mai 2010
Vollständige Ausgabe: << hier >>

Der für die Planung wohl wichtigste Teil als Auszug des Zivilgesetzbuches aus dem 3. Buch Sachenrecht (Libro III - Della proprietá)  


Urheberrecht

Gesetz vom 22. April 1941, Nr. 633
Schutz des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte
Zweisprachige Ausgabe 98 Seiten
Übersetzung: Amt für Sprachangelegenheiten der Autonomen Provinz Bozen
Stand: Jänner 2011

Das Urheberrecht in der Architektur
zusammengestellt von: RA Dr. Annamaria Gagliardi


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