Inarcassa Auch heuer wurde die Möglichkeit der Aufschiebung der Ausgleichszahlung 2010 fällig am 31.12.2011, zum 30.04.2012 mit einem Zinssatz von 2%, bestätigt. Achtung: die MAV werden nicht mehr per Post zugeschickt, sondern müssen direkt vom eigenen Profil aus, bei dem Inarcassa-Online Dienst, ausgedruckt werden. Weitere Infos zum Thema siehe <<HIER>>
Südtiroler Richtpreisverzeichnis Garten- und Landschaftsbau 2011 siehe << HIER >> Die Südtiroler Garten- und Landschaftsbauer haben ein Richtpreisverzeichnis mit den wichtigsten Ausführungs- und Pflegearbeiten für Grünflächen erarbeitet. Weitere Infos zum Thema siehe: www.galabau.bz.it
Landesbaukostenpreis Achtung die Baukosten für das 1. Halbjahr 2012 wurden von der Landesregierung erhöht: 342,00 Euro/m3 bzw. 1.369,00 Euro/m2
Rundmail 25.11.2011
Ankündigung öffentlicher Wettbewerb (Stellenausschreibung) Die Gemeinde Lana schreibt einen öffentlichen Wettbewerb nach Titeln und Prüfungen für die Besetzung von einer Stelle als Ingenieur/in-Architekt/in-Geologe/in, Berufsbild Nr. 83, IX. Funktionsebene, im Bauamt der Gemeinde Lana, in Vollzeit aus
Ausschreibung << HIER >>
Rundmail 23.11.2011 - Achtung Wettbewerb Gais
Werte Kolleginnen, und Kollegen,
die Arbeitsgruppe für Wettbewerbe in der Kammer der Architekten, R.L. D. der Provinz Bozen setzt sich für die Ausrichtung von fairen Planungswettbewerben ein. In diesem Sinne wurde in intensiver Zusammenarbeit mit der Landesverwaltung und dem Südtiroler Gemeindenverband entsprechende Musterauslobungen ausgearbeitet. In der Vorbereitung zum Planungswettbewerb Grundschule und Gemeindezentrum Gais gelang es uns trotz Interventionen und Besprechungen mit dem beauftragten Auslobungsbüro (comClic) und mit der Gemeinde Gais nicht, eine aus unserem Blickpunkt faire Ausschreibung zu erwirken.
Unter den Bedingungen, wie sie in der Auslobung zum Planungswettbewerb Grundschule und Gemeindezentrum Gais vorgegeben sind, empfehlen wir am Wettbewerb nicht teilzunehmen.
Gleichzeitig haben wir auch die Nominierung unseres Vertreters in der Jury zurückgezogen.
Wir machen auf folgendes Rundschreiben vom Amt für Bauaufträge aufmerksam:
Öffentliche Aufträge: die Neuerungen des Gesetzes Nr. 180 vom 11. November 2011 ("Firmenstatut") welches am 15.11.2011 in Kraft getreten ist. Siehe << HIER >>
Informationsveranstaltung, organisiert von der Autonomen Provinz Bozen zum Thema: - Ausschreibung nach dem Verfahren des wirtschaftlich günstigsten Angebotes - Wiederholung des Seminars vom 28.09.11: Ausschreibung und Vergabe von Dienstleistungen, Projektvalidierung
07.12.2011 von 9.00 bis 13.00 Uhr Aula Magna der Freien Universität Bozen
Ankündigung öffentlicher Wettbewerb (Stellenausschreibung)
Öffentlicher Wettbewerb nach Prüfungen für die Besetzung von
zwei (2) Stellen als technische Experten/innen (Bauingenieur/in oder Architekt/in) - IX. Funktionsebene für das Institut für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol
Wir machen auf folgende Rundschreiben der Landesämter aufmerksam: Brandschutz – Bauaufträge – Grundbuch
Rundschreiben vom 18.10.2011: Neues Verzeichnis der Brandschutztätigkeiten Das Amt für Brandverhütung übermittelt das neue zweisprachige Verzeichnis der kontrollpflichtigen Tätigkeiten mit dazugehörigem Rundschreiben. Siehe << HIER >> Achtung für Einreichprojekte: Wenn beabsichtigt wird, eine Tätigkeit auszuüben, die ein Brandrisiko darstellt, muß überprüft werden, ob die Tätigkeit in das Verzeichnis der 80 Tätigkeiten, die der Brandschutzkontrolle im Sinne des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 1. August 2011 unterliegen, fällt (das Ministerialdekret vom 16. Februar 1982 ist aufgehoben worden). Verzeichnis siehe << HIER >>
Rundschreiben vom 02.11.2011 Termin für Anträge auf Flüssigmachung der Ausgaben Das Amt für Bauaufträge übermittelt den letzten Termin für die Übermittlung der Anträge auf Flüssigmachung an den Verwaltungsdienst des Amtes für Bauaufträge. Siehe << HIER >>
Rundschreiben vom 27.10.2011: Zinsen und Verzugszinsen Das Amt für Bauaufträge übermittelt die überarbeitete Aufstellung der gesetzlichen Zinsen, sowie der Verzugszinsen für den Bereich der öffentlichen Arbeiten der letzten Jahre. Siehe << HIER >>
Rundschreiben vom 21.10.2011: Baufortschritte Das Amt für Bauaufträge übermittelt Angaben zu den Baufortschritten bei öffentlichen Bauvorhaben. Siehe << HIER >>
PLATAV – Hausteilungspläne des Grundbuchs Es wird informiert, dass ab 21. Oktober 2011 die neue Version der Software PLATAV (vs. 1.4.3), des Handbuches (vs. 1.4.3) und den Release Notes zum Herunterladen von der Internetseite http://www.catastobz.it/download_bz_ted.htm zur Verfügung steht. Bis einschließlich 11. November 2011 ist es möglich, Elaborate der Vorgängerversion (PLATAV vs. 1.4.2) im Grundbuchsamt abzugeben. Es wird erinnert, dass ab 02.01.2012 die Benutzung der PLATAV-Software obligatorisch ist.
Rundmail 20.10.2011
Rundschreiben vom 18.10.2011 des Amtes für Bauaufträge Letzter Termin für die Übermittlung der Rechnungen für freiberufliche Leistungen an das Amt für Bauaufträge: 31.Oktober 2011
NEWS der Abteilung Brand und Zivilschutz Die Brandverhütung ist ein Thema, welches sich in ständiger Weiterentwicklung befindet. Die Normen ändern sich mit dem Fortschreiten der Technik und der involvierten Personen. Diese müssen nicht nur über das zuletzt veröffentlichte Dekret informiert sein, sondern auch darüber, wie dieses in unserer Provinz anzuwenden ist. Um einen direkten Informationskanal mit dem Amt für Brandverhütung zu haben, wurde ein Abonnementservice für die von uns herausgegebenen news geschaffen. Wenn unter dem link http://www.provinz.bz.it/zivilschutz/service/news-abo.asp das Formular ausgefüllt und die Kategorie „Brandverhütung“ auswählt wird, ist es möglich, über die im Formular angegebene E-Mail-Adresse die news zu erhalten, welche das Amt für Brandverhütung im Laufe der Zeit veröffentlicht.
Weiters machen wir darauf aufmerksam: Das neue Informationsbüchlein „Grundlagen der Brandverhütung“ ist verfügbar. Im Vergleich zur vorhergehenden Veröffentlichung aus dem Jahre 2003 sind drei neue Kapitel dazugekommen und zwar die Haftung im Zusammenhang mit den häufigsten Vergehen, die Ingenieurmethoden der Brandverhütung und fotographisch dargestellte Beispiele zu korrekten Anwendungen der Normen sowie einfacher Fehler, die häufig begangen werden. http://www.provinz.bz.it/zivilschutz/brandschutz/veroeffentlichungen.asp
Rundmail 04.10.2011
Unterlagen zur Tagung Ausschreibung und Vergabe von Dienstleistungen - Projektvalidierung vom 28. September 2011 im Pastoralzentrum Unterlagen siehe <<HIER>>
Rundschreiben Abteilung 41 Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster Zur Kenntnisnahme wird das Rundschreiben der Agentur des Territoriums Nr. 6/2011 übermittelt. Sämtliche allgemeinen und steuerlichen Bestimmungen finden auch bei uns unmittelbare Anwendung, insbesondere auch jene betreffend die Klassifizierung und Zuweisung des Katasterertrags:
Ab sofort werden die Gebäude für landwirtschaftliche Produktion (keine Wohngebäude) in der Kategorie D/10 eingestuft. Die landwirtschaftlichen Wohngebäude (auch jene, die für den Urlaub am Bauernhof benützt werden) werden in der Kategorie A/6, Klasse R eingestuft.
Alle neuen oder veränderten landwirtschaftlichen Gebäude müssen normal mit Docfa erklärt werden. Für die Zuerkennung der landwirtschaftlichen Zweckbestimmung müssen zusätzlich die eigens vorgesehenen Ersatzerklärungen der Notorietätsurkunde beigelegt werden (Anlage B oder C des Dekretes des Ministers für Wirtschaft und Finanzen vom 14. September oder geänderte Version für Südtirol).
Außerdem ist es jederzeit und ohne Fälligkeit möglich, durch Vorlegung einer normalen Änderungsmeldung über Docfa und Anlage der Ersatzerklärungen der Notorietätsurkunde, die Änderung der Einstufung der landwirtschaftlichen Liegenschaften zu beantragen, die heute in den Kategorien der Gruppen A, B, C, D oder E, aber noch nicht in der Kategorie D/10 oder A/6, Klasse R, eingestuft sind.
Das außerordentliche Verfahren, mit welchem die ordentliche Änderungsanmeldung durch das Formblatt A des Dekretes des Ministers für Wirtschaft und Finanzen vom 14.09.2011 ersetzt wird, betrifft nur jene Gebäude, die ununterbrochen seit mindestens fünf Jahren vor Antragstellung landwirtschaftlich sind.
In den dem Docfa beigelegten ordentlichen Ersatzerklärungen, für das Bestehen des Quinquenniums der landwirtschaftlichen Zweckbestimmung, ist es natürlich möglich, „Nein“ anzukreuzen.
Aus organisatorischer und verwaltungstechnischer Hinsicht werden folgende Anweisungen für die landwirtschaftlichen Liegenschaften, welche mit normaler Docfa-Meldung erklärt werden, erteilt:
Für die einfache Umstufung in die Kategorie D/10 oder A/6, Klasse R, muss die Begründung „Änderung der Zweckbestimmung“ benutzt werden. Der Grundriss ist nicht nötig, wenn er im Aktenbündel schon vorhanden ist und die Liegenschaft nicht geändert wurde.
Bei telematischer Sendung können die Ersatzerklärungen der Notorietätsurkunde zusammen mit einer Ablichtung des gültigen Personalausweises per Fax geschickt werden, unter Bezugnahme auf den Code der telematischen Sendung.
Was die Gebäude für landwirtschaftliche Produktion betrifft, ist die Prüfung der landwirtschaftlichen Zweckbestimmung einfach, da es ausreicht, dass die Liegenschaft für die landwirtschaftliche Produktion benützt wird. Die Software für die Berechnung und Speicherung des Katasterertrags braucht keine Änderung. Daher können die Ämter sofort die betreffenden Erklärungen speichern, mit Zuweisung der Kategorie D/10 und des Ertrags.
Was die Wohngebäude betrifft, werden die Aktenbündel – bis zur Anpassung der Software und Festsetzung der Prüfungsmodalitäten der landwirtschaftlichen Zweckbestimmung – mit der vorübergehenden Einstufung der Liegenschaften in die Kategorie F/11 gespeichert.
Für das außerordentliche Verfahren wurden bereits am 22.09.2011 Anweisungen erteilt.Was die in den Kategorien F/9 und F/10 eingeschriebenen Gebäude betrifft, die nicht von den neuen Bestimmungen betroffen sind, bleibt alles beim Alten. Rundschreiben siehe <<HIER>>
Rundmail 19.09.2011 Achtung: Anwendung neue MwSt. 21%
Am 15. September 2011 hat das Finanzministerium bekannt gegeben, dass der MwSt. Normalsatz von 20 % ab Samstag 17.9.2011 um 0.00 Uhr auf 21 %erhöht wurde. Wir informieren unsere Eingeschriebenen dies bei der Ausstellung von Honorarnoten/Rechnungen zu beachten und empfehlen diesbezüglich Rücksprache mit ihrem Wirtschaftsberater zu halten.
Für Immobilien bleiben (vorerst) die Prozentsätze 4% und 10 % unverändert.
Rundmail 16.09.2011
Die Abteilung 41 - Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster macht darauf aufmerksam, dass mit 15.09.2011 das neue Programm „Platav“ startet.
Dieses Programm ermöglicht es dem Freiberufler die Hausteilungspläne in digitaler Form an das Grundbuchsamt zu übermitteln. Auf folgendem Link in Openkat https://www.catastobz.it/download_bz_ted.htm findet der Freiberufler folgende wichtige Infos:
- Das Programm Platav - Das Handbuch zum Programm - Fragen & Antworten - Beispiele von Hausteilungsplänen für Übungszwecke - Lehrfilm mit einer detaillierten Schulung diese Hausteilungspläne zu erstellen - Supportadresse: support.platav@siag.it an welche sich der Freiberufler mit Problemen wenden kann - Grüne Nummer: 800 816 836 für eventuelle technische Fragen
Rundmail 07.09.2011
Infos Grundbuch: PLATAV - Einreichung der Hausteilungspläne
wir weisen auf das Rundschreiben des Grundbuchsamtes hin: siehe << hier >>
Die Benutzung von PLATAV wird nicht ab 15.09.2011 verpflichtend sein, sondern bis zum 02.01.2012 fakultativ bleiben. Im Zeitraum vom 15.09.2011 bis zum 02.01.2012 besteht also die Möglichkeit, die Hausteilungspläne des Grundbuchs in digitaler Form oder in Papierform zu übermitteln (ausgenommen in Bozen, siehe Rundschreiben).
Ankündigung eines öffentlichen Wettbewerbs (Stellenausschreibung) Auswahlverfahren für die Ernennung zur Direktorin oder zum Direktor des Technischen Amtes Ost des Institutes für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol. Weitere Infos siehe << hier >>
Rundmail 29.08.2011
Die AUTONOME PROVINZ BOZEN-SÜDTIROL, Abteilung Hochbau und technischer Dienst, AMT FÜR BAUAUFTRÄGE, hat das Dienstleistungsverfahren Nr. 000495/2011 „Technische Leistungen“ - 61/2011 ausgeschrieben.
Es handelt sich hierbei um den Abschluss eines Rahmenabkommens mit mehreren Bewerbern für die Vergabe von technischen Leistungen im Bereich der Instandhaltung von Immobilien. Der Vorstand der Kammer der Architekten RLD möchte darauf hinweisen, dass er diese Maßnahme unterstützt, welche eine Vereinfachung für Verwaltung und Techniker bei Vergaben von technischen Leistungen im Bereich der Instandhaltungsarbeiten bringen soll. Das Abkommen wird für 2 Jahre (+2 verlängerbar) abgeschlossen. Es kann nach Zeitaufwand oder nach Abmachung (Tarifordnung, pauschal) beauftragt werden. Der Betrag des einzelnen Auftrages darf 100.000,00 Euro nicht überschreiten. Die Landesverwaltung ist dazu verpflichtet, alle anderen öffentlichen Verwaltungen können davon Gebrauch machen, - die Aufträge, welche Gegenstand dieser Ausschreibung sind, an Techniker zu erteilen, mit welchen das Rahmenabkommen abgeschlossen wird.
Vorstellung des neuen Programm PREGEO 9.02 am 13.09.2011 um 16.00 Uhr im Provinzgebäude, Crispistr. 2
Einladung siehe < hier >
Rundmail 12.08.2011
Anbei übermitteln wir euch einen Link auf unsere Homepage zu einem äußerst interessanten Buch im Format PDF über „Distanze nelle costruzioni, alberi, luci e vedute“ von Dr. Edoardo Mori. Quelle: www.mori.bz.it Wir bedanken uns bei Dr. Edoardo Mori für die Möglichkeit dieses Buch zu veröffentlichen und beim Kollegen Martin Stauder, welcher uns den Hinweis auf diese Publikation gegeben hat.
Rundmail 05.08.2011
Wir machen darauf aufmerksam, dass es bereits eine neue Version der TechnischenRichtlinien Klimahaus 2011 Version 1.2 gibt. Wir weisen darauf hin, dass in der neuen Technischen Richtlinie ganz besonderen Wert auf die Gebäudehülle und auf eine wärmebrückenfreie Ausführung gelegt wird.
Die Richtlinie kann über unsere Homepage heruntergeladen werden. Siehe << hier >>
Rundmail 29.07.2011
Rundschreiben vom 27.07.2011 der Abteilung Raumentwicklung Betreff: Umsetzung des durch LG Nr. 4/2011 neu gefassten Artikels 127:die bisherigen Durchführungsbestimmungen und Richtlinien können weiterhin angewandt werden. Siehe << hier >>
Konferenz der Kammern in Rom anbei übermitteln wir einen kurzen Bericht unseres Vertreters, Arch. Carlo Azzolini zur Konferenz der Kammern in Rom. Siehe << hier >>
Neue Tarife für die Zertifizierung Klimahaus Wir informieren, dass ab 1. August 2011 die neue Tarifregelung für die KlimaHaus Zertifizierung für bestehende, sanierte oder erweiterte Gebäude in Kraft tritt. <<Tarife Sanierung >> Tarife für Neubauten außerhalb der Provinz Bozen siehe italienischer Text oben. Siehe auch: www.klimahaus.it
Elektronisches Postfach awn An all jene welche sich über die Homepage des Nationalrat der Architekten (CNA) eine e-mail Adresse zugelegt haben: wir erinnern daran, dass die elektronischen Postfächer awn (archiworldnetwork) die stillgelegt wurden, in Kürze endgültig gelöscht werden (sämtliche e-mails). Wer es wieder aktivieren und/oder über den Inhalt (e-mails) verfügen möchte, muss einer schriftliche Anfrage innerhalb den 31.08.2011 an die Adresse helpdesk.awn@awn.it schicken
Rundmail 21.07.2011
Raumordnung Landesgesetz Nr. 4 vom 21.Juni 2011 Massnahmen zur Einschränkung der Lichtverschmutzung und andere Bestimmungen in den Bereichen Nutzung öffentlicher Gewässer, Verwaltungsverfahren und Raumordnung. Siehe << hier >> Im Bereich Raumordnung wurden folgende Art. geändert: Art. 44/ter Handelstätigkeit in den Gewerbegebieten Art. 85 Absatz 3 Geldbußen bei Bauvergehen Art. 107 Errichtung von Unterkünften für Saisonsarbeiter an der Hofstelle Art. 127 Massnahmen zur Einschränkung des Energieverbrauchs an Gebäuden (neue Fassung) siehe auch die Änderungen im Bereich Gewässerschutz und Lichtverschmutzung
Klimahauszertifizierung Die neue Technische Richtlinie KlimaHaus wurde veröffentlicht. Siehe << hier >> Sie tritt am 01. August 2011 in Kraft. Bis zum 31. Oktober 2011 ist es noch möglich Zertifizierungsanträge nach der technischen Richtlinie März 2010 einzureichen. Rundschreiben Amt für Bauaufträge siehe Hompage der Abteilung Hochbau und Technischer Dienst << hier >> Rundschreiben vom 20.07.2011: Unterauftrag gemäß Artikel 118 des GvD 163/2006 Rundschreiben vom 19.07.2011: Übersichtstabelle mit den Formen der Vergabe gestaffelt nach Beträgen (Version Juli 2011) Rundschreiben vom 13.07.2011 - Leitfaden über die wichtigsten Neuerungen des DPR 207/2010 - Durchführungsverordnung zum Kodex der Verträge in deutscher und italienischer Sprache samt Anlage RUP, welcher am 08.06.2011 in Kraft getreten ist - und zu den Änderungen am Kodex der Verträge (GvD 163/2006) sowie an der Durchführungsverordnung durch das Gesetz vom 12. Juli 2011, Nr. 106.
Rundmail 15.07.2011
Rundschreiben vom 12.07.2011 des Amtes für Bau und Kunstdenkmäler Die Zuständigkeiten der Zoneninspektoren /-innen für die Bezirke und Gemeinden wurden neue aufgeteilt. Weitere Infos siehe << hier >>
Zuständigkeiten für Planung und Bauleitung bei denkmalgeschützten Gebäuden Zuständigkeiten der Architekten für Bauwerke von künstlerischem Wert und Restaurierungen Da es immer wieder zu Unklarheiten und Streitigkeiten führt, wer für die Planung und Bauleitung von Arbeiten an denkmalgeschützten Bauwerken zuständig und kompetent ist, hier ein kleiner Überblick zur Thematik ….
Zusammenfassung siehe << hier >> Mehr Infos siehe unsere Homepage << hier >>
Rundmail 26.06.2011
Profil schärfen – Service optimieren Architektenkammer und Architekturstiftung auf Klausur Kammer und Architekturstiftung Südtirol legen Schwerpunkte für die Zukunft fest. Kurz- und mittelfristig wird den Bereichen Optimierung der Dienstleistungen, Schärfung des Profils des Architektenberufs und Verbesserungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit verstärkte Aufmerksamkeit geschenkt.
Bericht zur Klausurtagung <<hier>>
Rundmail 24.06.2011
NEUE GRUNDBUCH- UND KATASTERGEBÜHREN
Kürzlich wurden die neuen im Amtsblatt die Grundbuch- und Katastersondergebühren veröffentlicht, welche mit 6. Juli 2011 in Kraft treten. Anbei die Änderungen im Überblick:
Der Tarif für die Gebäudekatastermeldungen, die nicht telematisch gesendet werden, wurde von 35 auf 50 Euro pro Liegenschaftseinheit erhöht. Der Tarif bleibt unverändert bei 35 Euro pro Liegenschaftseinheit, wenn die Meldung telematisch durch Openkat gesendet wird.
Die kostenlose Einsichtnahme durch Abfrage am PC in den Ämtern wurde gelöscht.
Die Einsichtnahme in die eigenen Daten des Gebäudekatasters im Internet durch die Bürgerkarte Südtirol wird für die natürlichen Personen kostenlos zur Verfügung stehen. Der Dienst - mit Suche nach der Steuernummer des Inhabers der Bürgerkarte - wird im Oktober starten.
ACHTUNG: NEUE SOFTWARE für die Erstellung von Hausteilungsplänen
Die Autonomen Provinzen Bozen und Trient haben über ihre Informatikfirmen (Informatica Trentina und Südtirol Informatik) ein Software-Progamm (mit dem Namen PLATAV) ausgearbeitet das die Vorbereitung der xml-Datei der Hausteilungspläne des Grundbuches ermöglicht. Diese Datei muss dann dem Grundbuch zur Verfügung gestellt werden. Die Abteilung Grundbuch und Kataster der Autonomen Provinz Bozen organisiert Informationsveranstaltungen für die Vorstellung dieser neuen Software.
BRIXEN - Montag, den 04. Juli 2011 MERAN - Dienstag, den 05. Juli 2011 BOZEN - Montag, den 11. Juli 2011 BRUNECK - Mittwoch, den 06. Juli 2011 SCHLANDERS - Donnerstag, den 07. Juli 2011
Programm siehe << hier >> Software PLATAV siehe Homepage der Abteilung Grundbuch und Kataster << hier >>
Rundmail 17.06.2011
Aktualisierung und Eintragung Verzeichnis der Vertrauenstechniker
Bei der Überprüfung des Verzeichnisses der Vertrauenstechniker des Autonomen Provinz Bozen ist uns aufgefallen, dass bei zahlreichen Architekten die persönlichen Kontaktdaten nicht aktuell sind. Wir ersuchen deshalb alle Kolleginnen und Kollegen um Überprüfung der eigenen Daten im Verzeichnis und um die direkte Übermittlung an das Amt für Bauaufträge. FAX: 0471/412519 e-mail: Patrizia.Colafati@provinz.bz.it Verzeichnis der Vertrauenstechniker siehe << hier >>
Jene Architekten, welche sich ins Verzeichnis eintragen lassen wollen, weisen wir darauf hin, dass dies mittels entsprechendem Formular beim Amt für Bauaufträge beantragt werden kann. Formular zu Eintragung siehe << hier >>
Aufstellung der Arbeitskategorien und Leistungsarten siehe << hier >>
Rundmail 08.06.2011
Ankündigung eines öffentlichen Wettbewerbs (Stellenausschreibung) Die Autonome Provinz Bozen sucht über einen öffentlichen Wettbewerb 1 technische Expertin / technischen Experten (IX. Funktionsebene) für die Abteilung 27 - Raumordnung mit Dienstsitz in Bozen. Abgabe der Gesuche bis zum 14.06.2011 - 12.00 Uhr
Bei den Honorarverhandlungen mit der Landesverwaltung werden der Delegation der Kammer der Architekten RLD immer wieder die großen Honorarabschläge bei den Dienstleistungsvergaben für Freiberufler, als Argument kostengünstiger Planungsleistungen entgegengehalten. In diesem Zusammenhang erscheint es uns sehr wichtig alle Eingeschriebenen auf folgende Themen aufmerksam zu machen: Weitere Infos siehe << hier >>
Ankündigung eines öffentlichen Wettbewerbs (Stellenausschreibung) Die Autonome Provinz Bozen sucht über einen öffentlichen Wettbewerb 1 technische Expertin / technischen Experten (IX. Funktionsebene) für die Abteilung 38 – Mobilität mit Dienstsitz in Bozen.
Die Kammer der Architekten RLD ist von Seiten des Gemeindenverbandes und der Landesverwaltung eingeladen worden ein Verzeichnis an qualifizierten Architekten zu erstellen, die in Zukunft für die Nominierung von Mitgliedern der Kommissionen für Dienstleistungsvergabeverfahren auf Gemeinde- und Landesebene herangezogen werden. Bei Entscheidungen einer solchen Kommission besteht ein großer Ermessungsspielraum. Es ist daher wichtig, dass diese technisch kompetent besetzt ist und eine Auswahl der Mitglieder im Rotationsverfahren erfolgt, um die notwendige Objektivität zu garantieren. Alle Mitglieder sollten eine unmittelbare Verfügbarkeit garantieren, damit schnell und unbürokratisch gearbeitet werden kann.
PREGEO
Für alle jene, welche Teilungspläne für das Kataster erstellen, weisen wir auf das Rundschreiben der Agentur für das Gebietes hin – siehe << hier >> und den link auf die Seite für einen Fortbildungskurs über die Funktionen des Pregeo 10. Siehe: www.agenziaterritorio.it/site.php
Rundmail 22.03.2011
Wir weisen darauf hin, dass das neue Richtpreisverzeichnis 2011 der Autonomen Provinz Bozen heute im Amtsblatt der Region veröffentlicht wurde. Das aktuelle Verzeichnis kann auf der Homepage der Provinz heruntergeladen werden.
Mindeststandard Klimahaus B für Neubauten wurde gestern im Amtsblatt der Region veröffentlicht: DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 15. Februar 2011, Nr. 9 - Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesraumordnungsgesetz im Bereich Energieeinsparung
Auszug aus dem Dekret: „1. Diese Verordnung gilt für alle Neubauten mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Gebäude sowie der Industrie-, Handwerks- und Großhandels- Gebäude. „2. Damit die Bewohnbarkeitserklärung ausgestellt werden kann, dürfen die Gebäude den Jahresheizwärmebedarf der Kategorie B des Klimaausweises nicht überschreiten. Die entsprechende Bescheinigung wird von der KlimaHaus Agentur ausgestellt.“ Dieses Dekret tritt 90 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft und wird für jene Gebäude angewandt, deren Ansuchen um Baukonzession nach seinem In-Kraft- Treten eingebracht wurde.
Für all jene welche Sicherheitskoordinatoren sind, erinnern wir an die Weiterbildungspflicht für Sicherheitskoordinatoren Die Anlage XIV des D.Lgs 81/08 sieht die Pflicht zur Weiterbildung innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren im Umfang von insgesamt "40 Stunden" vor. Die Fortbildung kann auch mittels Teilnahme an Kongressen oder Seminare erfolgen, jedoch mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 100 Personen. Für jene, welche die Befähigung zum Sicherheitskoordinator vor in Kraft treten des vorliegenden Dekretes erlangt haben, startet die Pflicht zur Fortbildung mit dem Datum an dem dieses Dekret in Kraft tritt (01.01.2009).
Fortbildungskurs für Sicherheitskoordinatoren im Rahmen der Baumec Samstag, 19. März 2011 - 14.00 bis 18.00 Uhr
Neue Formulare im Verzeichnis Urbanistik auf der Internetseite der Gemeinde Bozen. Rundschreiben der Gemeinde Bozen siehe << hier >>
Vordrucke für das Bauwesen der Gemeinde Bozen siehe: << hier >>
Rundmail 09.02.2011
Erhöhung der Strafen für verspätete Meldungen beim Gebäudekataster Das Amt macht darauf aufmerksam, dass mit dem staatlichen Stabilitätsgesetz 2011 (Gesetz Nr. 210/2010, Art. 1, Abs. 18) die Bestimmungen betreffend die Strafen ab 1. Februar 2011 geändert wurden. Die bis zu 90 Tage verspätete Meldung beim Gebäudekataster wurde von 21,5 auf 25,8 Euro pro Einheit erhöht. Die bis zu 1 Jahr verspätete Meldung beim Gebäudekataster wurde von 25,8 auf 32,25 Euro pro Einheit erhöht. Der Prozentsatz für die einvernehmliche Bereinigung einer bereits verhängten Strafe wurde von 25% auf 33% erhöht.
Rundschreiben des Inspektorates für den Kataster Anwendung des Gesetzesdekretes 78/2010, Art. 19, Absatz 14; Koordinierung mit der in der Provinz Bozen geltenden Regelung. Rundschreiben siehe: << hier >> Art. 19 Absatz 14 des Gesetzesdekretes 78/2010 siehe: << hier >>
Rundmail 07.02.2011
Mindeststandard Klimahaus B ab mitte 2011 wie Ihr vielleicht schon aus der lokalen Presse entnehmen konntet, wird voraussichtlich ab Mitte des heurigen Jahres der Mindeststandard für Neubauten in Südtirol von bisher Klimahaus C auf Klimahaus B angehoben. Laut Pressemitteilung der Autonomen Provinz Bozen gelten die Kubaturbonusse dann nur mehr für Klimahaus A und Gold. Wir empfehlen euch, dies bei der Planung von Neubauten bereits jetzt zu berücksichtigen. Sobald wir nähere Details haben bzw. der Beschluss der Landesregierung veröffentlicht wird, werden wir Euch informieren. Pressemitteilung der Provinz siehe: << hier >>
Rechtlicher Leitfaden über die maßgeblichen Landschaftsschutzregelungen in Südtirol Herausgeber: Autonome Provinz Bozen-Südtirol, Abteilung Natur und Landschaft / Verwaltungsamt für Landschaftsschutz, Bozen 2007, 221 Seiten. Die Publikation in deutscher Sprache ist leider vergriffen, steht aber als PDF zur Verfügung siehe: << hier >>
Rundmail 25.01.2011
Anbei den heute veröffentlichten Beschluss der Landesregierung Nr. 37 vom 17. Jänner 2011 mit einer Abänderung der „Richtlinie zur Energetischen Sanierung bestehender Gebäude mit Erweiterung“. Auszug: Im Punkt 7 des Beschlusses Nr. 1609 vom 15/06/2009 wird folgender Buchstabe f) angefügt: "f) Dachgeschosse, die rechtmäßig bestehen aber bisher nicht als Baumasse berechnet wurden, werden als bestehende Baumasse anerkannt, wenn sie durch hinzufügen der Baumasse laut Buchstabe b) für Wohnnutzung wiedergewonnen werden. Die Konzessionsgebühren gemäß Gemeindeverordnung sind auch für die bewohnbar gemachten Teile der Gebäude geschuldet."
INARCASSA: Fürsorgebeitrag steigt von 2% auf auf 4% Wie bereits mehrmals darauf hingewiesen, dürfen wir nochmals daran erinnern, dass mit 1. Jänner 2011, der Fürsorgebeitrag für Architekten von 2 auf 4% angehoben wurde. Dies muss bei der Erstellung der Rechnungen berücksichtigt werden. Landesbaukostenpreis Achtung die Baukosten für das 1. Halbjahr 2011 wurden von der Landesregierung erhöht: 333,00 Euro/m3 bzw. 1.333,00 Euro/m2
Kalender 2011 Kammer der Architekten - PDF Plakatkalender für 2011 zum Ausdrucken im Format DIN A3 oder im Format DIN A1