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Rundmail 07.05.2012

Landesbeirat für Baukultur und Landschaft

Der Landesbeirat für Baukultur und Landschaft steht auch heuer wieder an folgenden Tagen privaten und öffentlichen Bauwerbern sowie den Baubehörden in Gemeinde und Land aufgrund freiwilliger Anfrage für eine Beratung zur Verfügung. Die Beratungstermine 2012 erfolgen am

25. Mai 2012  -  20. Juli 2012   -  28. September 2012  -  23. November 2012

Der Landesbeirat hat ausschließlich beratende Funktion. Er ist keine weitere Genehmigungsinstanz und als Serviceleistung der Landesverwaltung für Bürger und Baubehörden konzipiert.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der großen Nachfrage haben zukünftig jene Projekte Vorrang, die noch nicht von der Gemeindebaukommission behandelt wurden.

Weitere Informationen zum Landesbeirat und zum Einreichen des Antrags um Bauberatung finden Sie im Internet unter www.provinz.bz.it/natur/themen/baukultur-landschaft-landesbeirat.asp


Gebäudekataster: Eintragung landwirtschaftlicher Gebäude
Man macht darauf aufmerksam, dass folgende neue Anmerkungen - in Erwartung von Anweisungen des Finanzministeriums - in das System Gebäudekataster eingeführt wurden. Diese Anmerkungen ermöglichen die Eintragung einiger besonderer Fälle in die Akten und ihre spätere automatische bzw. halbautomatische Bearbeitung bei Erlassung von Anweisungen seitens des Finanzministeriums.

Neben der bereits vorhandenen Anmerkung:
1)       „Anfrage laut GD 70/2011”

wurden folgende 2 weitere Anmerkungen eingeführt:
2)       „Antrag um Landwirtschaftlichkeit für nicht betriebswirtschaftliches Wohngebäude laut Art. 13, Abs. 14-bis, GD 201/2011“
3)       „Antrag um Landwirtschaftlichkeit für Betriebsgebäude laut Art. 13, Abs. 14-bis, GD 201/2011“

Die vorherige Anmerkung 1) betrifft die Anträge um Landwirtschaftlichkeit, welche für die seit mehr als 5 Jahren landwirtschaftlichen Einheiten gemäß den Anweisungen des Ministerialdekretes vom 14. September 2011 vorgelegt wurden. Der Termin für die Vorlegung solcher Anträge verfällt am 30. Juni. Die Kontrolle des Wahrheitsgehaltes und die Erledigung der Anträge werden in einem zweiten Moment erfolgen.

Mit den Anmerkungen 2) und 3) werden die landwirtschaftlichen Wohneinheiten gekennzeichnet, für welche der Neubau, die Änderung oder das Vorhandensein der Merkmale für die Landwirtschaftlichkeit seit weniger als 5 Jahren gemeldet wird. Diese Einheiten werden momentan ganz normal in die Kategorien der Gruppe A eingestuft, wie alle anderen Wohneinheiten.

Die Anmerkung 2) betrifft die nicht betrieblichen Wohngebäude, welche landwirtschaftlich im Sinne des Art. 9, Abs. 3 des Gesetzesdekretes Nr. 557/1993 sind. Die Anmerkung 3) betrifft die Betriebswohngebäude, welche landwirtschaftlich im Sinne des Art. 9, Abs. 3-bis des Gesetzesdekretes Nr. 557/1993 sind. Es ist angebracht, die zwei Arten mit verschiedenen Anmerkungen zu unterscheiden, weil sie einerseits unterschiedlich besteuert werden und andererseits ihre zukünftige Behandlung im Kataster noch nicht mit Sicherheit bekannt ist. Für diese Einheiten wird das Vorhandensein der Eigenschaften für die Landwirtschaftlichkeit von den Ämtern nach Möglichkeit kontrolliert, zumindest stichprobenweise. Wenn die Anmerkungen kein eigenes Protokoll haben wurde die Landwirtschaftlichkeit zusammen mit der Liegenschaftseinheit gemeldet.

Wenn die Änderung nur das Vorhandensein der Landwirtschaftlichkeit für eine Wohneinheit betrifft, welche im Gebäudekataster bereits mit Ertragszuweisung und vollständigen Grundrissen vorhanden ist, ist die Ausfüllung des Docfa-Formblattes ab sofort nicht mehr nötig, weil kein neuer Ertrag zugewiesen und zugestellt wird. Die Vorlegung der Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde ist auch beim Fehlen der 5 Jahre Landwirtschaftlichkeit ausreichend.

Keine Neuigkeiten gibt es hingegen für die landwirtschaftlichen Betriebseinheiten, die keine Wohneinheit sind und  für welche der Neubau, die Änderung oder das Vorhandensein der Merkmale für die Landwirtschaftlichkeit seit weniger als 5 Jahren gemeldet wurde. Die Inhaber müssen das Docfa-Dokument und die Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde  vorlegen. Das Amt wird nach der Überprüfung die Kategorie D/10 zuweisen und den neuen Ertrag zustellen. Wenn die Änderung nur für die Anerkennung der Landwirtschaftlichkeit mittels Eintragung in die Kat D/10 vorgelegt wurde und die Liegenschaft sonst nicht geändert wurde, ist die Einreichungsbegründung „Änderung der Zweckbestimmung“ zu benutzen: in diesem Fall kann die Wiedervorlegung des Grundrisses unterlassen werden, wenn er in den Katasterakten bereits vorhanden ist.

Umbenennung Amt für Bauaufträge in "Amt für Verwaltungsangelegenheiten"

Rundschreiben betreffend die Umbenennung des Amtes für Bauaufträge in "Amt für Verwaltungsangelegenheiten" siehe << HIER >>



Rundmail 13.04.2012

Obligatorische Haftpflichtversicherung für Architekten
Mit dem D.L. 01/2012 vom 24. Jänner 2012 sind alle Freiberufler, also auch die Architekten, verpflichtet, auch gegenüber privaten Auftraggebern eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Polizzen Nummer und die Versicherungsgesellschaft müssen somit dem Bauherrn mitgeteilt werden. Dies kann zwar mündlich erfolgen, aber es erscheint aus Opportunitätsgründen und um nachfolgende Streitfälle von vorneherein ausschließen zu können als sinnvoll, die Versicherungsdaten im Angebot, bzw. im Vertrag anzuführen.
Nachdem eine Übergangsbestimmung zu dieser neuen Gesetzesregelung fehlt, gilt die Verpflichtung des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung laut Interpretation der nationalen Kammer der Wirtschaftsberater (Rundschreiben Nr. 21/12 vom 7/3/2012) laut dem Reformgesetz der Freiberufe G.D. 138/2011 erst ab dem 13.08.2012. Bis zu diesem Tag reicht es aus, dem privaten Kunden zu informieren, ob der Architekt über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt, oder nicht.
Laut Informationen des Nationalen Vorstandes der Architekten (CNAPPC) sind Freiberufler, die Teilleistungen für Kolleginnen und Kollegen liefern, nicht verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Nahezu alle Versicherungsgesellschaften bieten diesbezüglich aber die Möglichkeit, dass diese „mitarbeitenden“ Freiberufler innerhalb der Polizze der/s Gesamtverantwortlichen namentlich eingefügt werden. In diesem Fall ist die Tätigkeit der Ersteren über die Berufshaftpflichtversicherung der/s Gesamtverantwortlichen gegenüber dem Bauherrn abgesichert.


Neue Bestimmungen bei der Anbringung von Werbemitteln, Informations- und Hinweisschildern
Rundschreiben und entsprechende Anlagen der Abteilung Natur und Landschaftsschutz 2/2012 << HIER >>

Konventionen

Vergünstigungen für Eingeschriebene der Kammer der Architekten RLD der Provinz  Bozen beim Besuch von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen der KlimaHaus Agentur und der Università degli Studi Guglielmo Marconi.
Details << HIER >>

Umfrage "Rechtsgültigkeit der Studientitel"

Wir laden alle dazu ein, an der vom Ministerium organisierten Umfrage bzgl. der Rechtsgültigkeit der Studientitel. Es könnte sich für die Zukunft der Berufsgruppe als wichtig erweisen.
Mehr Informationen siehe << HIER >>


Rundmail 28.03.2012

Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster - Abteilung 41

Es wird mitgeteilt, dass vom Freitag, den 13. April 2012 bis Sonntag den 15. April 2012, die Datenbank des Gebäudekatasters aus Wartungsgründen nicht funktioniert.
Die Sendung und die Einsichtnahme der telematischen Meldungen werden aktiv sein.

Klimafreundliches Viertel in der Drusustraße: neue Aussichten für Projektleiter in Bozen
Legacoopbund unterstützt eine innovative Methode, um Projektleiter/innen für die neue geförderte Wohnbauzone  in der Drusustraße in Bozen zu finden: die Interessenten können sich auf der Website von Legacoopbund (www.legacoopbund.coop) anmelden. Auf diese Weise wollen die an Legacoopbund angeschlossene Wohnbaugenossenschaften eine Vorauswahl, aufgrund des Berufsbildes der Architekten zur Erteilung der Bauleitung ihrer geförderten Wohnungen in der Drusustraße ausschreiben.
Die Interessenten finden auf der Webseite von Legacoopbund bis zum 13.04.2012 das Einschreibeformular zur Vorauswahl (www.legacoopbund.coop).


Rundmail 22.02.2012

Reform der Berufe
Anbei übermitteln wir den neuesten Leitfaden zur Reform der Berufe des Nationalrates der Architekten RLD aus Rom. Siehe << HIER >>
Hervorzuheben ist, dass mit 24. Jänner 2012 folgende Neuerungen zu beachten sind:

Für alle freiberufliche Tätigkeiten von Architekten (auch für Subaufträge) ist der Abschluss eines schriftlichen Vertrages zwischen Auftraggeber und Architekt verpflichtend.
Der Abschluss eines schriftlichen Vertrages ist nicht nur zwischen Architekt und Bauherr notwendig, sondern auch, wenn eine freiberufliche Tätigkeit für einen anderen Freiberufler erbracht wird.

Zusätzlich wurde der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Sinne des DL 1/2012 für Architekten verpflichtend eingeführt.
Der Abschluss dieser Berufshaftpflichtversicherung ist auch für freiberufliche Leistungen untereinander verpflichtend.

NB: Derzeit beschäftigt sich in der Kammer der Architekten RLD eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines Werkvertrages für Architektenleistungen. Sobald der Vertrag zur Verfügung steht werden wir euch informieren.
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Rundmail 14.02.2012


die Kammer der Architekten RLD und Architekturstiftung Südtirol organisieren in Zusammenarbeit mit der EOS Export Organisation Südtirol einen Messeauftritt bei der EXPO REAL München vom 8. bis 10. Oktober 2012. Wir möchten interessierten Architekten und Architektengemeinschaften die Möglichkeit bieten Kontakte zu knüpfen und ihre Tätigkeit einem internationalen Publikum aus der Welt der Investoren, Finanzierer, Berater und Vermittler zu präsentieren. Die Teilnahme ist mit Kosten verbunden, Interessierte, die auch über die notwendigen Strukturen und Voraussetzungen verfügen sind eingeladen sich zu melden.
Informationen und Anmeldung << HIER >>

Rundschreiben vom 09.02.2012 des Amtes für Bauaufträge

Betreff: Überarbeitete Aufstellung der gesetzlichen Zinsen, sowie der Verzugszinsen für den Bereich der öffentlichen Arbeiten der letzten Jahre.
Rundschreiben siehe << HIER >>

Rundschreiben vom 06.02.2012 des Amtes für Bauaufträge

Betreff: Verwendung von Holz aus zertifizierter, nachhaltiger Waldbewirtschaftung
Rundschreiben siehe << HIER >>
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Rundmail 18.01.2012

Richtlinie 14/2011 Bestätigungen

Mit  der Richtline Nr. 14/2011 treten ab 1. Jänner 2012 die mit dem Gesetz n. 183 vom 12.11.2011 eingeführten Änderungen bezüglich der "Entbürokratisierung"  zwischen öffentlichen Verwaltungen und private Verwalter öffentlicher Dienste, in Kraft. Daher werden Bescheinigung bzgl. Tatbestände, persönlicher Eigenschaften und Fakten immer durch eine Eigenerklärung oder einem Notorietätsakt ersetzt.
Eintragungsbestätigung können von der Kammer nur mehr für private Geschäftsbeziehung  ausgestellt werden und sind nur mehr für diese gültig.
Richtlinie in italienischer Sprache siehe << HIER >>

Reform der Berufe
Am 16.01.2012 hat ein Treffen zwischen dem Minister Paolo Severino und dem Nationalrat der Architekten stattgefunden, bei dem das Thema Reform der Berufe diskutiert wurde. Das Treffen hat sich als positiv und konstruktiv erwiesen. Die Diskussionen werden im Sinne der gemeinsamen Interessen und ausgeglichenen Entscheidungen weitergeführt.
Kurzer Bericht des Präsidente des Nationalrates in italienischer Sprache siehe << HIER >>

Ausdehnung und Ergänzung der Krankenzusatzversicherung 2012 auf Familienmitglieder

Wer es wünscht, kann bis zum 29.02.2012 die Krankenzusatzversicherung der Società Cattolica Assicurazione auf die Familienmitglieder ausdehnen oder ergänzen.
Info und Bedingungen siehe << HIER >>


Rundmail 16.01.2012

Beschluss: Mütter von Neugeborenen

Aufgrund der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation hat auch der Vorstand der Kammer der Architekten RLD der Provinz Bozen, ebenso wie bereits zahlreiche andere Kammern in Italien, beschlossen Mütter im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes vom Jahresbeitrag zu befreien.
Mit dieser Maßnahme möchten wir die Kolleginnen während ihrer Mutterschaft unterstützen um die berufliche Tätigkeit weiter ausüben zu können.
Diese Maßnahme findet für den Jahresbeitrag 2012 erstmals Anwendung mit Bezug auf die Geburten des Jahres 2011. Wir weisen darauf hin, dass die Mütter der Neugeborenen, welche von diesem Angebot Gebrauch machen möchten, bis zum 20.02.2012 den Geburtsschein an das Sekretariat übermitteln müssen.
Beschluss siehe << HIER >>

Allgemeine Rechtsberatung
Aufgrund des großen Erfolges hat der Vorstand der Kammer beschlossen die seit Oktober 2011 stattfindende kostenlose allgemeine Rechtsberatung für die Eingeschriebenen der Kammer der Architekten RLD der Provinz Bozen weiterzuführen. Dieser Dienst wir einmal im Monat angeboten und die nächste Beratung findet am
Donnerstag, den 26. Januar 2012 von 15.00 bis 17.00 Uhr statt.
Anfragen (nur mittels Online Formular auf unserer Homepage) müssen mindestens eine Woche vor dem o.a. Termin gestellt werden und jede/r kann einmal im laufenden Jahr diesen Dienst in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen über den Ablauf dieser Rechtsberatungen und ein Formular für die Anfrage sind auf unserer Homepage zu finden.
Siehe unter der Rubrik – Aktuelles – Rechtsberatung   << HIER >>

WICHTIG: PEC-Adresse regelmäßig abrufen
Da wir immer öfter an öffentliche Ämter die PEC-Adressen einzelner Eingeschriebener weitergeben (wozu wir als Kammer verpflichtet sind) und wir gleichzeitig aber wissen, dass zahlreiche Kolleginnen und Kollegen das Postfach der zertifizierten e-mail Adresse nur ganz selten kontrollieren möchten wir darauf hinweisen, dass es wichtig ist das Postfach auf neue e-mails regelmäßig abzurufen.An alle Kolleginnen und Kollegen, welche eine ArchiworldPEC Adresse über die Kammer besitzen:Es gibt die Möglichkeit bei den Einstellungen der PEC-Adresse sich an eine andere e-mail Adresse (z.B. die allgemeine Büroadresse) einen Bericht senden zu lassen, falls eine zertifizierte e-mail eingelangt ist.Wir möchten darauf hinweisen, dass eine zertifizierte e-mail auch mit einem Termin verbunden sein kann und dass der/die Empfänger/in selber dafür verantwortlich ist diese Informationen abzurufen.Anleitung zur Weiterleitung des Berichts bei der ArchiworldPEC Adresse siehe << HIER >>


Rundmail 09.01.2012


Änderungen RAUMORDNUNG und NATUR und LANDSCHAFTSSSCHUTZ

Landesgesetz Nr. 14 vom 12. Dez. 2011 mit folgenden Änderungen im Bereich Raumordnung
(Landesgesetz siehe << HIER >>)
Siehe dazu auch Rundschreiben der Abteilung Natur und Landschaft << HIER >>

Zusammenfassung:

  1. das Gutachten der örtlichen Höfekommission bei der Ausweisung von neuen Baugebieten ist nicht mehr notwendig.
  2. die Regelung der Einzelhandelstätigkeit der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften gilt jetzt auch für deren Tochtergesellschaften.
  3. Die Regelung für Hagelnetze  gilt jetzt auch für Kulturschutzfolien und -netze. Die Gemeinde kann jetzt auch Verbotszonen abgrenzen und, sofern eine Hagelversicherung abgeschlossen wird, eine Entschädigung bezahlen.
  4. Gegen den Ablehnungsbescheid oder Bedingungen aus architektonischen, landschaftlichen  oder ästhetischen Gründen kann Berufung  beim Kollegium für Landschaftsschutz erhoben werden (ist damit nicht mehr ausschließlich auf das Landwirtschaftlichen Grün beschränkt)
  5. Die Regelung zur Verlegung von Gebäuden Art. 107 Abs. 13bis wurde neu gefasst: Gebäude, die auf Flächen bestehen, die einem Bauverbot aufgrund von bestätigten Gefahrensituationen unterlegen, können abgebrochen und an anderer Stelle im landwirtschaftlichen Grün derselben Gemeinde wieder aufgebaut werden. Der neue Standort muss jetzt aber in demselben Gebietsbereich derselben Gemeinde liegen und das neue Gebäude muss dieselbe Zweckbestimmung haben und darf nicht erweitert werden.

GRUNDBUCH KATASTER - Teilungspläne Pregeo 9
Man macht darauf aufmerksam, dass die neuen Bestimmungen Pregeo am 20.12.2011 im Amtsblatt der Region veröffentlicht wurden und am 04.01.2012 in Kraft treten. Ab diesem Datum wird Pregeo 9 obligatorisch.
Die Software kann bereits seit September benutzt werden und wurde am 13. September 2011 den Freiberuflern vorgestellt:
http://www.provinz.bz.it/<wbr></wbr>kataster-grundbuch/service/<wbr></wbr>Veranstaltungen.asp?&<wbr></wbr>aktuelles_action=4&aktuelles_<wbr></wbr>article_id=94061

Die Software kann von der Webseite Openkat heruntergeladen werden:
http://www.catastobz.it/<wbr></wbr>pregeo_9_bz_ted.htm


Ab 2012 werden alle Katasterämter regelmäßig zahlreiche Kontrollen vor Ort durchführen.
Man erinnert daran, dass die im Teilungsplan angegebenen Messungen an Ort und Stelle vom Freiberufler vermessen worden sein müssen. Jetzt ist der Freiberufler auch verpflichtet, das Datum der Durchführung der Vermessungen im technischen Bericht anzugeben. Allfällige Ausnahmen müssen im technischen Bericht ausdrücklich erklärt werden, damit das Amt ihre Zulässigkeit überprüfen kann.
Falscherklärungen werden umgehend und automatisch den zuständigen Behörden und allen interessierten Parteien gemeldet.

GRUNDBUCH KATASTER - Materielle Teilungen
An all jene Kolleginnen und Kollegen welche Hausteilungspläne von materiell geteilten Gebäuden erstellen.

Rundschreiben des Abteilungsdirektors siehe << HIER >>
Anlage zum Rundschreiben – Verwaltung der Hausteilungspläne siehe << HIER >>
Richtlinien für die Vorlage von Hausteilungsplänen siehe << HIER >>
Anlage A zu den Richtlinien siehe << HIER >>

Rundschreiben des Amtes für Bauaufträge: Vergabeverfahren nach Beträgen und Leistungen
Rundschreiben vom 02.01.2012 betreffend die Übersichtstabelle über die Vergabeverfahren gestaffelt nach Beträgen und Leistungen, gültig ab 01.01.2012 siehe << HIER >>

Rundschreiben des Amtes für Bauaufträge Öffentliche Aufträge die wichtigsten Neuerungen (sog. Dekret Monti)
Rundschreiben vom 04.01.2012 betreffend Öffentliche Aufträge, die wichtigsten Neuerungen des G.D. vom 06.12.2011, Nr. 201 (sog. Dekret Monti) durch das Gesetz vom 22.12.2011, Nr. 214 zum Gesetz erhoben. Siehe << HIER >>

Kalender 2012 Kammer der Architekten RLD - PDF
Plakatkalender für 2012 zum Ausdrucken im Format DIN A3 oder im Format DIN A1


 

Archiv der Rundmails

siehe << HIER >>
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